Finanzen
Sparen Sie 92 %
Zuschuss von Chef und Staat
Wer als Arbeitnehmer regelmäßig Geld spart, kann eventuell seinen Arbeitgeber und Vater Staat daran beteiligen. Vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitgebersparzulage mehren das Kapital.
Ob sich Ihr Arbeitgeber mit Zuschüssen zu den vermögenswirksame Leistungen beteiligt, regelt der Tarifvertrag oder eine freiwillige Unternehmensvereinbarungen. Fragen Sie einfach mal nach. Förderfähig sind Einzahlungen in Bausparpläne, Aktienfonds, Lebensversicherungen oder Banksparpläne. Bis zu 40 Euro legt ein Arbeitgeber jeden Monat auf die Einzahlung des Arbeitnehmers oben drauf. Dabei überweist er das Geld direkt in die gewählte Sparform.
Vater Staat fördert die Vorsorge mit der Arbeitnehmersparzulage, wenn in Bausparverträge, Aktienfonds oder in die Tilgung eines Bausparkredits eingezahlt wird. Allerdings gelten hier Einkommensgrenzen von 17.900 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende bzw. 35.800 Euro für Verheiratete. Die jährliche Zulage liegt bei 72 Euro bzw. 43 Euro (siehe Tabelle).
Die Arbeitnehmersparzulage muss jedes Jahr bei der Steuererklärung mit der Anlage N beantragt werden. Um die volle Fördersumme zu erhalten, muss mindestens sechs Jahre lang eingezahlt werden. Im siebten Jahr ruht das Kapital ohne Einzahlung. Nach dem siebten Jahr, zahlt das Finanzamt die Fördersumme in die gewählte Sparform ein und das gesamte Geld steht dem Arbeitnehmer zur Verfügung.
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Förderquote |
Maximale |
Zulage |
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Aktienfonds |
18 % |
400 Euro |
72 Euro/Jahr |
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Bausparvertrag |
9 % |
470 Euro |
43 Euro/Jahr |
Das Spartier rechnet
| Ohne | Mit |
Aktienfonds* | 600 Euro/Jahr | 600 Euro/Jahr |
Arbeitgeber- | 0 Euro/Jahr | 480 Euro/Jahr |
Staatliche | 0 Euro/Jahr | 72 Euro/Jahr |
Nach 7 Jahren | 3.600 Euro | 6.912 Euro |
* Einzahlung von 50 Euro monatlich in einen Fondssparplan.
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Ersparnis: bzw. zusätzliches Kapital von 3.312 Euro oder 92 % nach sieben Jahren