Finanzen
Sparen Sie 100 Prozent
Zulage vom Arbeitgeber
Eine Gehaltserhöhung zu verhandeln ist schwer, da muss man schon sehr gute Argumente haben, um den Chef zu überzeugen. Mit jeder Lohnerhöhung gehen höhere Steuern und Sozialabgaben einher. Die Alternative: steuerfrei Zulagen.
Sollte ein Zuschlag beim regulären Lohn nicht drin sein, Sie aber gute Arbeit leisten, dann schlagen Sie Ihrem Chef doch etwas anderes vor. Das Einkommenssteuergesetz sieht steuer- und sozialabgabenfreie Zuschläge von bis zu 44 Euro im Monat vor. Das sind im Jahr immerhin 528 Euro.
Die Zulagen können in Form von Waren- oder Benzingutscheinen überreicht werden. Auch die Zahlung für ein Jobticket für Bus oder Bahn sind hiermit möglich. Doch wichtig ist, dass die Tickets monatlich zugestellt und abgerechnet werden. Bei einem Jahresabo wird die Summe sofort fällig und der geldwerte Vorteil wird sofort realisiert. Hier sind die Finanzämter sehr genau.
Als steuerfreier Sachbezug funktioniert auch der monatliche Mitgliedsbeitrag in einem Fitnessstudio. Auch für Geschenke zu besonderen Anlässen kann der Arbeitgeber das Privileg der Sachbezüge nutzen. Weitere Formen der Gehaltsextras können Restaurant- und Menüschecks sein. Die werden innerhalb gewisser Grenzen nur pauschal besteuert.
Keinerlei Höchstgrenzen für steuer- und sozialabgabenfreie Zuschüsse existieren bei der Kinderbetreuung. Ist das Kind noch nicht schulpflichtig und wird außerhalb der privaten vier Wände betreut, kann der Arbeitgeber unbegrenzt Zuschüsse gewähren.
Aber auch die Überlassung eines Laptops oder eines Handys zur privaten Nutzung können alternative Formen einer Gehaltserhöhung sein.
Das Spartier rechnet
Eigenanteil ohne Zuschuss: 12 x 250 Euro = 3.000 Euro
Eigenanteil mit Zuschuss: 0 x250 Euro = 0,00 Euro
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Ersparnis: 3.000 Euro pro Jahr oder 100 Prozent