Versicherung
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Vor Berufsunfähigkeit schützen
Die Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital, über das man verfügt. Verliert man sie, droht der finanzielle Ruin. Unterstützung vom Staat war einmal, hier muss man privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen.
In einem 30-jährigen Berufsleben kommen bei durchschnittlich 3.000 Euro Bruttoeinkommen über eine Million Euro zusammen. Fällt das Einkommen aus, wird es finanziell schnell kritisch. Dabei sollte einem bewusst sein, jeder vierte Arbeitnehmer scheidet heute vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus seinem Beruf aus.
Wer nach 1961 geboren ist, bekommt keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Die heute gültige Erwerbsminderungsrente leistet bei schärferen Voraussetzungen deutlich weniger. Um eine private Vorsorge kommt also niemand herum. Meist bieten Versicherungen einen Berufsunfähigkeitsschutz in Kombination mit einer Risikolebensversicherung an. Wird man zu mindestens 50 Prozent durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig, erhält man eine monatliche Rente und die Risiko-Lebensversicherung wird beitragsfrei gestellt. Die Rentenleistung sollte ungefähr so hoch sein wie das aktuelle Nettoeinkommen. Im Todesfall erhalten die Angehörigen die vereinbarte Todesfallsumme der Lebensversicherung. Für junge Familien mit nur einem Ernährer eine wichtige Absicherung.
Die monatlichen Beiträge für die kombinierte Versicherung sind übersichtlich. Generell gilt: Je jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger die Tarife. Je älter man ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Erkrankungen bestehen, die eine Versicherung ausschließt. Wer also schon einmal einen Bandscheibenvorfall hatte, wird kaum eine Versicherung finden, die Leistungen erbringt, wenn der Beruf wegen Erkrankung an den Bandscheiben beendet wird. Außerdem richtet sich der Tarif nach Berufsgruppen. Hier gilt: Je geringer der Anteil körperlicher Arbeit, desto günstiger die Police. Ein Steuerberater zahlt weniger als ein Handwerker. Nachvollziehbar, denn Statistiken zeigen, dass rund 31 Prozent der berufsunfähigen Arbeitnehmer unter Erkrankungen am Skelett leiden. Herzerkrankungen liegen bei 16 Prozent und Nervenkrankheiten bei 15 Prozent.
Lesen Sie vor Vertragsabschluss aufmerksam das Kleingedruckte. Vor allem in älteren Verträgen findet man eine “abstrakte Verweisung”. Bei einer Berufsunfähigkeit verweist die Versicherung ihren Kunden in einen anderen Beruf, den er noch ausüben kann. Beispiel: Ein Chrirug, dem die linke Hand fehlt, kann noch als Pförtner arbeiten. So kommt die Versicherung um die Rentenzahlung herum. Um diesen Punkt wurden bereits viele Gerichtsprozesse geführt. Doch die abstrakte Verweisung ist nach wie vor möglich. Es sollte aber im Vertrag explizit darauf verzichtet werden. In dem Fall wird die Rente gezahlt, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Das Spartier rechnet
Berufsunfähigkeit ohne Versicherung: 0 &euro/Jahr**
Berufsunfähigkeit mit Versicherung: 27.000 &euro/Jahr***
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Ersparnis: bzw. Absicherung: 27.000 &euro oder 100 %
* Jahreseinkommen von 36.000 Euro; ** Evtl. wird eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung gezahlt. *** Ungefähre Höhe des Nettoeinkommens. Abzüglich der bisher geleisteten Versicherungsbeiträge.