Finanzen
Sparen Sie 48 %
Riesterzulage mitnehmen
Kämen Sie im Alter mit 40 Prozent Ihres letzten Einkommens klar? Wohl kaum, doch das durchschnittliche Rentenniveau wird bis 2030 so weit absinken. Diese Versorgungslücke sollten Sie möglichst schnell schließen. Vater Staat hilft mit Zulagen und Steuervorteilen.
Wer einen Riester-Vertrag abschließt, erhält staatliche Zulagen. Eigentlich gibt es keinen Grund für Angestellte und Beamte, auf die staatliche Hilfe bei der Altersvorsorge à la Riester zu verzichten.
Fünf Argumente dafür:
1. Geld-zurück-Garantie: Am Ende der Laufzeit werden mindestens die eingezahlten Beträge plus staatliche Zulagen ausgezahlt.
2. Hartz-IV-Schutz: Auch bei längerer Arbeitslosigkeit müssen Riester-Sparverträge nicht aufgelöst werden.
3. Geld vom Staat: Die Zulagen sorgen für den Renditekick. Somit ist keine seriöse Geldanlage rentabler.
4. Flexible Auszahlung: Bei Rentenbeginn kann ein Drittel des Sparkapitals ausgezahlt werden, der Rest erfolgt in Rentenzahlungen.
5. Flexible Einzahlung: Die Eigenbeiträge können bei vielen Angeboten verändert oder ganz ausgesetzt werden. Der staatliche Zuschuss wird dennoch angelegt.
Bei der Riester-Rente, benannt nach einem ehemaligen Arbeitsminister, schreibt der Staat vor, wie viel gespart werden muss. Seit diesem Jahr sind es vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens. Doch von dieser Summe stammt nur ein Teil aus Ihrer Tasche. Vater Staat beteiligt sich mit Zulagen (siehe Tabelle) an den Sparverträgen. Im günstigsten Fall müssen Sie nur rund die Hälfte der Sparsumme bezahlen. Für welches Produkt Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Sie haben die Wahl zwischen Rentenversicherungen, Bank- und Fondssparplänen. Dabei sind die Banksparpläne am konservativsten und Fondssparpläne mit einem hohen Aktienanteil am aussichtsreichsten, was die Rendite angeht. Alle gemeinsam haben sie, dass Banken und Versicherungen strenge Auflagen erfüllen müssen. Nur von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) zugelassene Anlageprodukte sind förderungsfähig und dürfen als Riester-Produkte beworben werden.
Haben Sie sich entschieden, geht alles recht unbürokratisch. Wenn Sie Ihre Bank oder Versicherung per Dauerzulagenantrag ermächtigt haben, werden die Zulagen automatisch abgerufen und angelegt. Sie erhalten über Ihre Sparleistung eine AV-Bescheinigung, die Sie Ihrer nächsten Steuererklärung beilegen. Dabei geben Sie Ihren gesamten Vorsorgeaufwand (Eigenbeiträge und Zulagen) als Sonderausgaben an. Dabei prüft das Finanzamt, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug einen größeren Vorteil bringt. Fällt der Steuervorteil höher aus als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz. Somit lohnt sich das “Riestern” auch für Single-Gutverdiener, die keine Kinderzulagen erhalten.
Dann heißt es, Geduld haben: Die frühestmögliche Auszahlung der Riester-Rente erfolgt mit 60 Jahren. Vorher kündigen sollte man auf keinen Fall, dann sind die staatlichen Zulagen und Steuervorteile nämlich wieder futsch.
Das Spartier rechnet
Ein verheirateter Angestellter mit einem sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommen von 35.000 Euro. Die Ehefrau ist nicht berufstätig und versorgt die zwei Kinder.
Notwendiger Sparbetrag für die volle Förderung: 4 % von 35.000 Euro = 1.400 Euro
Zulagen vom Staat: 154 Euro Vater + 154 Euro Mutter + 2 x 185 Euro Kinderzulage = 678 Euro
1.400 Euro - 678,00 Euro = 722 Euro/Jahr Sparleistung aus eigener Tasche, das sind 60,16 Euro/Monat
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Ersparnis: 678 Euro oder 48 % staatliche Förderung
Die Zulagen im Überblick (in Euro)
| Jahr | Eigen- beitrag | Zulage | Kinderzulage | Höchstbeitrag |
2008 | 4 % | 154 | 185 | 2.100 |