Eine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen, ist ein Verlustgeschäft. Man bekommt weniger zurück als man eingezahlt hat. Die Alternative: Man beleiht oder verkauft seinen Versicherungsvertrag an einen Policenhändler. Das ist ein lohnendes und durchaus seriöses Geschäft.

Rein rechnerisch hat jeder Bundesbürger 1,18 Lebensversicherungen. Mit 97 Millionen Verträgen ist es eine der am weitesten verbreiteten Formen der Alters- und Risikovorsorge. Durchschnittlich läuft eine Lebensversicherung über 30 Jahre. Eine lange Zeit. Bei Vertragsabschluss, weiß man noch nicht, wie sich sein Leben entwickeln wird. Doch an den Versicherungsvertrag ist man gebunden. Kündigt man aus Geldmangel vorzeitig den Vertrag, zahlt man kräftig drauf. In den ersten Jahren liegt der Rückkaufwert der Lebensversicherung weit unter den eingezahlten Beiträgen. Grund dafür sind die
Verwaltungskosten,
Provisionen,
Risikoanteile,
Stornokosten sowie versicherungstechnische Abzüge, die von den Versicherungsbeiträgen bezahlt werden müssen. Deutlich mehr bekommt man heraus, wenn man seine Versicherung an einen Policenhändler verkauft. Er zahlt weiterhin die Beiträge, so dass auch der Todesfallschutz weiter für den ursprünglichen Versicherungsnehmer bestehen bleibt. Erreicht die Versicherung ihr Laufzeitende, wird das angesammelte Geld plus Schlussgewinnanteile an den Policenhändler ausgeschüttet. So verdient er sein Geld und bekommt neues Kapital zum Ankauf von weiteren Policen.
In Großbritannien ist der Zweitmarkt für Lebensversicherung schon längst etabliert. In Deutschland ist er noch neu. Dabei hat der Verkauf etliche Vorteile:
- Ihr Todesfallschutz bleibt erhalten. Der Policenhändler zahlt im Versicherungsfall die Todesfallsumme abzüglich des Kaufpreises, der bis dahin gezahlten Beiträge sowie einer Verzinsung aus.
- Sie erhalten mehr Geld überweisen als nur den Rückkaufwert.
- Der Verkauf ist in der Regel steuerfrei. Wird die Versicherung gekündigt und lief weniger als zwölf Jahre, werden Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag fällig.
Policenhändler kaufen neben Kapitallebensversicherungen auch Rentenversicherungen und fondsgebundenen Policen auf. Es dürfen keine Direktversicherungen sein und die Police muss von einer deutschen Versicherungsgesellschaft, die im
GDV Mitglied ist, stammen. Der aktuelle Rückkaufswert muss mindestens:
- 5.000 Euro bei Kapitallebensversicherungen,
- 15.000 Euro bei Rentenversicherungen,
- 25.000 Euro bei fondsgebundenen Policen betragen.
Informieren Sie sich vorher über den ausgewählten Anbieter.
Finanztest hat in einem (kostenpflichtigen) Artikel aufgelistet, worauf man beim Policenverkauf achten muss.
Wollen Sie nicht gleich Ihre Lebensversicherung veräußern, können Sie sie auch beleihen. Dann dient die Versicherungspolice als Sicherheit für den Kredit. Somit bestimmen die Details des Versicherunsvertrags den geforderten Kreditzins. Das ist der große Unterschied zum Konsumentenkredit, bei dem die Bonität des Kreditnehmers entscheidend ist. Mit etwas Glück, überbrücken Sie Ihren finanziellen Engpass mit einem Versicherungskredit deutlich günstiger.
Bisher gibt es 1 Kommentar(e).
Guten Tag,
ich besitze eine ehemalige Direktversicherung (gezahlt aus Bruttogehalt) mit ca. 12.700,-- € Fondsguthaben. Diese Versicherung läuft am 01.06.2013 ab und ist beitragsfrei gestellt. haben Sie die Möglichkeit, mir aus dieser Versicherung 7.000,-- € zur Verfügung zu stellen? Eine normale Abtretung ist meines Wissens nicht erlaubt, eventuell über einen anderen Weg.
Für eine Antwort danke ich.
Grüße
Siegfried Karge
Geschrieben am 25. August 2009 um 12:57