Die Abgeltungssteuer kommt zum 1. Januar 2009. Doch wer jetzt noch in Wertpapiere investiert, kann Zinsen, Dividenden und auch Verkaufsgewinne in einigen Jahren steuerfrei einstreichen.

Auf alle Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Aktien wird ab 2009
Abgeltungssteuer erhoben. Die liegt bei pauschal 25 Prozent. Das sollte Sparer, die ihr Geld langfristig anlegen wollen, nicht schocken. Wenn sie noch in diesem Jahr in Aktien oder Fonds investieren und die Wertpapiere erst weit in der Zukunft mit Gewinn verkaufen, müssen sie dafür keine Steuern zahlen.
Zur Abgeltungssteuer kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer hinzu. Der Steuersatz beträgt also 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf den Steuerbetrag (= 1,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die reale Steuerbelastung durch die Abgeltungssteuer beträgt dann rund 28 Prozent.
Die neue Steuer wird direkt von Ihrer Bank oder Fondsgesellschaft an den Fiskus abgeführt. Die restlichen Kapitalerträge werden an den Anleger ausgezahlt. Vor allem Sparer, die ihr Geld langfristig, etwa für die Altersvorsorge, zurücklegen, können dem Fiskus ein Schnippchen schlagen. Ganz legal, denn es gibt eine Übergangfrist. Es gilt: Wer noch 2008 Wertpapiere, also Aktien, Fonds oder Rentenpapiere, kauft und diese Papiere nach mehr als einem Jahr mit Gewinn verkauft, muss die Gewinne nicht versteuern. Der Spareffekt ist nicht zu unterschätzen.