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Der Zufalls-Spartipp

Handwerksaufträge versteigern

Die Tapeten im Wohnzimmer müssten erneuert werden, der Flur könnte Farbe vertragen. Zu tun gibt es viel, aber Zeitmangel oder zwei linke Hände verhindern die Umsetzung. Vergeben Sie die Arbeit einfach über eine Auktion an einen Handwerker.
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Versicherung

Sparen Sie 99 %

Im Urlaub gut versichert

Eigentlich benötigt jeder für seinen Urlaub eine Auslandsreisekrankenversicherung. Viele ärztliche Leistungen erstatten die Krankenkassen nicht - beispielsweise Krankenrücktransporte nach Deutschland.

Gut versichert unter Palmen © amridesign - Fotolia.com Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten keine ärztlichen Leistungen in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. Diese Prüfung ist vor Reiseantritt mühsam und selbst in Europa zahlen Krankenkassen ihren Mitgliedern nicht alle Behandlungskosten. Auch privat Versicherte bekommen nicht alle Auslandsauslagen erstattet. Somit lohnt sich eine Versicherungspolice, die meist schon für unter 10 Euro pro Jahr zu haben ist. Dann sind neben dem Jahresurlaub auch alle kleineren Reisen versichert. Nur wer länger als sechs Wochen am Stück im Ausland unterwegs ist, benötigt einen besonderen Versicherungsschutz.

Die Leistungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften variieren, darum sollte man aufmerksam vergleichen. Das sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abdecken:

  • Ambulante, ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen

  • Verordnete Arznei-, Verbands- und Heilmittel

  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz

  • Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus

  • Transport zum nächstgelegen Krankenhaus oder Notarzt durch einen Rettungsdienst

  • Übernahme der Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rettungsflug ins Heimatland

  • Überführung im Todesfall - üblicherweise bis zu einer Kostenhöhe von 10 000 Euro


Der Tarif sollte keine Selbstbeteiligung und keine Altersbeschränkungen enthalten. In der Regel streckt man die Behandlungskosten beim Arzt oder in einem Krankenhaus im Ausland vor. Nach der Rückkehr reicht man die Rechnungen bei seiner Versicherung ein. Auf dem Beleg sollten unbedingt vermerkt sein:

  • Name und Anschrift des Arztes / Krankenhauses

  • Name und Geburtsdatum des Patienten

  • Diagnose bzw. Bezeichnung der behandelten Krankheit

  • Erbrachte ärztliche Leistungen mit allen Behandlungsdaten



Sparen, Sparen, Sparen

Das Spartier rechnet

Gebrochener Arm im Urlaub auf den Bahamas

Leistungen: Krankenwagentransport ins Krankenhaus, ärztliche Behandlung, Krankenhauseinweisung für zwei Tage zur Beobachtung

Ohne Auslandsreisekrankenversicherung: 2.100 Euro

Mit Auslandsreisekrankenversicherung: 0,00 Euro + 10 Euro Versicherungsbeitrag = 10,00 Euro

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Ersparnis: 2.090 Euro oder 99 %

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Bisher gibt es 1 Kommentar(e).

Wolfgang meint:

Bevor jemand eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließt, sollte er prüfen, ob nicht bei Zahlung der Reise mit der Kreditkarte die Absicherung schon enthalten ist.

Website: finanzratgeber-kirch.de

Geschrieben am 29. Juli 2009 um 18:19


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